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Bad Orber Kunsttage - Start der Anmeldung und Werkverzeichnis

Zum 01.03.2024 startet die Anmeldung für die OrbArt2024. Bitte reichen Sie nachfolgende Anmeldung bis zum 30.04.2024 (verlängerte Frist)  ausgefüllt per E-Mail an monika.wallich@bad-orb.de ein. Das Werkverzeichnis mit Vorlage der Fotografien ist bis zum zum 31. Juli 2024 an monika.wallich@bad-orb.de einzureichen.


Ausschreibung

des Künstler- Wettbewerbs der Biennale für regionale Kunst „OrbArt 2024“ vom 21. Sept. bis 5. Oktober 2024  - verlängerte Anmeldefrist: 30. April 2024

Thema des Wettbewerbs: Aufbruch – Umbruch - Wandel

Unter der Schirmherrschaft der Stadt Bad Orb schreibt die Arbeitsgemeinschaft OrbART 2024 einen Wettbewerb für Künstler*innen im Main-Kinzig-Kreis aus. Es wird der Bad Orber Kunstpreis gestaffelt nach den Plätzen 1 bis 3  und ein  Publikumspreis vergeben.

Preise:

  1. Preis   1000 €
  2. Preis     500 €
  3. Preis     250 €

Zusätzlich wird der „Bad Orber Publikumspreis“ in Höhe von 300 € vergeben. Hier entscheidet das Votum der Besucherinnen und Besucher (jede/r hat eine (1) Stimme). Entsprechende Stimmzettel liegen in den Ausstellungsorten aus.

Alle Preise wurden freundlicher Weise von der Kreissparkasse Gelnhausen und der VR Bank Bad Orb-Gelnhausen gestiftet.

Gezeigt werden 40 von der Jury ausgewählten Arbeiten.

Anmeldeschluss : 30. April 2024

Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnehmer*innen

Teilnehmen können Künstler*innen die einen biografischen Bezug zum Main-Kinzig-Kreis  und regelmäßige Ausstellungstätigkeiten haben. Dies ist mit der Einreichung einer Vita nachzuweisen. Zum Anmeldeschluss sollen sie mindestens 18 Jahre alt sein.

Werke:

Es darf nur eine  Arbeit zu dem vorgegebenen Thema  eingereicht werden. Diese darf zuvor in keinem anderen Künstlerwettbewerb einen Preis bekommen haben. Dies wird ausdrücklich mit der Anmeldung bestätigt.

Techniken und Formate

Der Wettbewerb ist offen für die Techniken: Malerei, Grafik, Skulptur/Plastik und Fotografie.

Die Formate von Bildern dürfen inklusive der Rahmen insgesamt die Maße H 120 cm x B 150 cm, die von Skulpturen eine Grundfläche von 100 cm x 100 cm nicht überschreiten. Das maximale Gewicht von Bildern einschließlich Rahmen darf 20 kg. nicht überschreiten.  Bei Skulpturen/Plastiken darf das Gewicht maximal 80 kg betragen. Die Höhe ist hier auf 250 cm beschränkt.  

Innerhalb der vorgegebenen Größe können mehrteilige Werke bis zu drei Teilen akzeptiert werden. Die digital eingereichten Fotos dürfen jeweils 10 MB nicht überschreiten.  

Anmeldung

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Anmeldung per E-Mail. Diese ist ab 1. März 2024 möglich. Bitte reichen Sie Ihre Anmeldung bis zum 30.04.2024 (verlängerte Frist)  ausgefüllt per E-Mail an monika.wallich@bad-orb.de ein. Das Werkverzeichnis mit Vorlage der Fotografien ist bis zum zum 31. Juli 2024 an monika.wallich@bad-orb.de einzureichen.

Mögliche Nachfragen richten Sie bitte an Monika Wallich, Tel.: 06052 86-125, Mail: monika.wallich@bad-orb.de zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung zwischen 9 bis 12 Uhr.  

Eine endgültige Zusage der Teilnahme erhalten die Künstler*innen bis 31. August 2024.

Zur Bewerbung erforderlich

  • Vorname, Name, Kontaktdaten, künstlerische Ausbildung bzw, Tätigkeit, Vita (freiwillig), Mail-Anschrift.
  • Biographische Daten der Bewerberin, des Bewerbers:

Auf einer DIN A4 Seitemit einer maximalen Zeichenbegrenzung von 600 Zeichen exklusiv Leerzeichen.

  • Nach der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie automatisch eine Bestätigungsmail.

Einreichung der Kunstwerke in Form der digitalen Abbildung

  • Frist: 31. Juli 2024. Es gilt Datum des digitalen Eingangs
  • Einreichung von maximal drei digitalen Abbildungen des Wettbewerbsbeitrages (Gesamtansicht, Detailansicht auf der die Technik deutlich erkennbar ist).
  • Angaben zum Wettbewerbsbeitrag: Titel, Technik, Größe, Wertangabe und Bezug zum Thema. Bitte auch „oben“ und „unten“ vermerken

Zulassung zum Künstlerwettbewerb

  • Die digitalen Vorlagen werden zunächst durch eine unabhängige Jury begutachtet, die über die Zulassung zum Künstlerwettbewerb entscheidet.
  • Die endgültige Entscheidung zur Teilnahme wird den Künstler*innen bis spätestens 31. August 2024 mitgeteilt.

Jury und Jurierung

  • INK Sonntag Ramirez Ponce, Künstlerin, Vorsitzende der Kulturpreisjury des Main-Kinzig-Kreises
  • Andrea Sandow, Leiterin des Kulturamtes des Main-Kinzig-Kreises
  • Thomas Kypta, Kurator und Kunstsammler
  • Reinhilde Freund, kunst- und kulturbegeisterte Bürgerin
  • Klaus Stutzer (Claus Fried), Künstler
  • Sylvia Mehlhorn, kunst- und kulturbegeisterte Bürgerin
  • Dr. Ralph Philipp Ziegler, Kulturamtsleiter der Stadt Offenbach, Kulturmanager , Musikwissenschaftler

An Hand der digitalen Abbildungen der Online-Einreichungen, wählt die Jury in nichtöffentlicher Sitzung 40 Arbeiten aus, die in der Ausstellung im Kulturbahnhof und dem Kleinsten Haus in Bad Orb präsentiert werden sollen. Nur diese 40 Arbeiten werden im Original eingereicht. Aus den eingereichten Originalarbeiten bestimmt die Jury die Preisträger*innen, welche die Kunstpreise 1 bis 3 erhalten. Die Jury behält sich vor, die Kunstpreise zu teilen.

Die prämierten Werke und zehn weitere von der Jury  zu bewertenden Werke der Künstler*innen werden als Nachlese in den Bad Orber Schaufenstern der Gewerbetreibenden für 2 Wochen ab dem 7. Oktober ausgestellt. Auch hier entscheidet die Jury über die Rangfolge. Dies trifft auch auf das Kunstwerk des/der Künstler*in  des Publikumspreises zu. Bei der Stimmenauszählung des Publikumspreises ist die Jury ebenfalls vertreten.

Alle prämierten Bewerber werden schriftlich informiert. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Annahme der Arbeiten

  • Die zum Wettbewerb zugelassenen Arbeiten werden am 11. und 12. September 2024 von 15 bis 18 Uhr im Kulturbahnhof, Bahnhofstraße, Bad Orb, angenommen. Die Künstler werden kurzfristig per E-Mail über die Zulassung unterrichtet.
  • Die eingereichten Arbeiten müssen „Hänge-/Präsentations-fertig für standardisierte Hängesysteme mit zwei Aufhängungen (bei Bildern) versehen und nur auf der Rück- bzw. Unterseite gekennzeichnet sein mit: Titel, Technik, Entstehungsjahr und Anschrift der Künstlerin / des Künstlers. Bei Skulpturen / Plastiken und Installationen ist das für die Präsentation notwendige Material mitzubringen (z.B. Podest).

Hängung/Aufstellung der Werke

Hängung und Aufstellung der ausgewählten Exponate erfolgen am 19. September 2024 ab 14 Uhr im Kulturbahnhof und dem Kleinsten Haus durch die Arbeitsgemeinschaft.

Transport und Versicherung

Der Transport der Arbeiten sowie die Transportversicherung liegen in der Verantwortung der/des Teilneh­merin/Teilnehmers. Für die Zeit vom Eingang der Arbeiten ab 11. September 2024 bis zur Abholung spätestens am 6. Oktober 2024 wird eine Versicherung von der Arbeitsgemeinschaft gegen Diebstahl und Beschädigung abgeschlossen. Die Kunstwerke für die „Schaufensterausstellung“ werden gesondert versichert.

Der Versicherungswert für das einzelne Kunstwerk beträgt maximal 5000,00 €.Wertangaben, welche darüber liegen, sind nicht versichert. Die ausgestellten Werke können nach der Schlussveranstaltung am 5. Oktober 2024 von den Künstlerinnen und Künstlern entfernt werden.

Endgültiger Abholtermin ist der 6. Oktober zwischen 9:30 und 12 Uhr in der ausgestellten Örtlichkeit der Kunstwerke. Sollten die Werke am 6. Oktober nicht abgeholt werden, werden diese auf Kosten des Eigentümers an dessen Adresse zugestellt. Alternativ kann in Ausnahmefällen ein anderer Abholtermin unter der E-Mail-Adresse monika.wallich@bad-orb.de bis zum 11. Oktober 2024 vereinbart werden.

Ausstellung

  • Die Eröffnung der Ausstellung mit der Verleihung des Bad Orber Kunstpreises erfolgt am  21. Sept. 2024, 17 Uhr,  im Kulturbahnhof der Stadt Bad Orb, Bahnhofstraße.
  • Die Öffnungszeiten der Ausstellung:

werktags 14:00 bis 18:00 Uhr

sonntags 11:00 bis 18:00 Uhr

  • Die Verleihung des Publikumspreises erfolgt in der Schlussveranstaltung am 5. Oktober 2024, 17 Uhr im Kulturbahnhof.
  • Persönliche Abholung der Arbeiten erfolgt im Kulturbahnhof/Kleinstes Haus am 6.Oktober 2024 zwischen 9:30 und 12:00 Uhr.

Schlussbestimmung

Jede/r Teilnehmer*in am Wettbewerb erkennt mit der Bewerbung zur Teilnahme und mit dem Einreichen der Arbeit die Ausschreibungsbedingungen an. Zugleich wird damit bestätigt, die Rechte aus der Da­tenschutzgrundverordnung zur Kenntnis ge­nommen zu haben.

01.03.2024 

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