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Hinweise zur Bekanntmachung

Bei den bereitgestellten Informationen handelt es sich um amtliche  Bekanntmachungen der Stadt Bad Orb gem. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bad Orb.

Bei den Veröffentlichungen in den Aushangkästen, den Auslagestellen und der Internetseite des Bad Orber Blättchens handelt es sich um zusätzliche und freiwillige Dienstleistungen in Form eines Mitteilungsblattes. Aus einer eventuellen Nichtbeachtung an diesen Stellen oder fehlerhaften bzw. unvollständigen Veröffentlichung entstehen daher keine Rechtsansprüche. Unberüht hiervon bleiben Sitzungseinladungen.

Das Mitteilungsblatt wird an nachfolgenden Auslagestellen ausgelegt und kann hier kostenfrei von Ihnen abgeholt werden.

  • Rathaus, Bürgerservice, Frankfurter Straße 2
  • Aral Tankstelle, Frankfurter Straße 11
  • Lucia Holzmann, Wolle und Zeitschriften, Hauptstraße 44
  • Kiosk Kailing, Bahnhofstr. 1
  • Tourist-Information, Kurparkstr. 2

Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese Bekanntmachungen während der öffentlichen Sprechzeiten (Öffnungszeiten) der Verwaltung in Papierform eingesehen werden und gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.

Bekanntmachungen bis einschl. 12/2018 finden Sie hier:

Bekanntmachung bis 12/2018

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